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   OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00   

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https://dejure.org/2000,9527
OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00 (https://dejure.org/2000,9527)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2000 - 27 U 79/00 (https://dejure.org/2000,9527)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2000 - 27 U 79/00 (https://dejure.org/2000,9527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überholen; Unklare Verkehrslage; Einweiser; LKW-Führer; Handzeichen; Umsatzsteuer; Auslagenpauschale; Nutzungsausfallentschädigung; Behördliches Fahrzeug

  • Judicialis

    StVO § 6 S. 2; ; StVO § 5 Abs. 3; ; UmsatzsteuerG § 4 a; ; UmsatzsteuerG § 3; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überholen bei unklarer Verkehrslage - Einweisung von Lastkraftwagen - Anspruch des Fiskus auf Umsatzsteuer und Auslagenpauschale - Nutzungsausfall bei Behördenfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00
    Der BGH (NJW 1985, 2471) hat zwar in der Vergangenheit einen Nutzungsausfallschaden bei Beschädigung gewerblich genutzter oder behördlicher Fahrzeuge bejaht, inzwischen wird aber bezweifelt, ob das im Lichte der späteren Entscheidung (BGHZ 98, 212) noch gilt (bejahend: OLG München NZV 1990, 348; anderer Ansicht Palandt a.a.O. vor § 249 Rdn. 24; OLG Hamm, OLG Report 2000, 211: Danach kommt bei Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeuges keine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung in Betracht (unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung)).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00
    Der BGH (NJW 1985, 2471) hat zwar in der Vergangenheit einen Nutzungsausfallschaden bei Beschädigung gewerblich genutzter oder behördlicher Fahrzeuge bejaht, inzwischen wird aber bezweifelt, ob das im Lichte der späteren Entscheidung (BGHZ 98, 212) noch gilt (bejahend: OLG München NZV 1990, 348; anderer Ansicht Palandt a.a.O. vor § 249 Rdn. 24; OLG Hamm, OLG Report 2000, 211: Danach kommt bei Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeuges keine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung in Betracht (unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung)).
  • OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge des Einscherens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00
    Der BGH (NJW 1985, 2471) hat zwar in der Vergangenheit einen Nutzungsausfallschaden bei Beschädigung gewerblich genutzter oder behördlicher Fahrzeuge bejaht, inzwischen wird aber bezweifelt, ob das im Lichte der späteren Entscheidung (BGHZ 98, 212) noch gilt (bejahend: OLG München NZV 1990, 348; anderer Ansicht Palandt a.a.O. vor § 249 Rdn. 24; OLG Hamm, OLG Report 2000, 211: Danach kommt bei Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeuges keine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung in Betracht (unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung)).
  • OLG München, 25.01.1990 - 24 U 266/89

    Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung von Polizeifahrzeugen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00
    Der BGH (NJW 1985, 2471) hat zwar in der Vergangenheit einen Nutzungsausfallschaden bei Beschädigung gewerblich genutzter oder behördlicher Fahrzeuge bejaht, inzwischen wird aber bezweifelt, ob das im Lichte der späteren Entscheidung (BGHZ 98, 212) noch gilt (bejahend: OLG München NZV 1990, 348; anderer Ansicht Palandt a.a.O. vor § 249 Rdn. 24; OLG Hamm, OLG Report 2000, 211: Danach kommt bei Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeuges keine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung in Betracht (unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung)).
  • OLG Schleswig, 21.04.1993 - 9 U 18/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00
    Dazu reicht zwar regelmäßig eine auch deutliche Herabsetzung der Geschwindigkeit des Vorausfahrenden allein nicht aus (Urteil des erkennenden Senats vom 8.2.1996 - 27 U 186/95 - OLG Hamm DAR 1972, 195; BayObLG VRS 72, 295; OLG Schleswig NZV 1994, 30); hier kommt jedoch hinzu, daß der Zeuge S in Hölle einer Firmenausfahrt auf der Fahrbahn stand und nach der eigenen Aussage des Zeugen Res "wild gestikulierte".
  • BayObLG, 14.01.1987 - 1 ObOWi 252/86

    Unklare Verkehrslage; Linksabbiegen; Geschwindigkeit; Abzweigung; Zeichensetzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00
    Dazu reicht zwar regelmäßig eine auch deutliche Herabsetzung der Geschwindigkeit des Vorausfahrenden allein nicht aus (Urteil des erkennenden Senats vom 8.2.1996 - 27 U 186/95 - OLG Hamm DAR 1972, 195; BayObLG VRS 72, 295; OLG Schleswig NZV 1994, 30); hier kommt jedoch hinzu, daß der Zeuge S in Hölle einer Firmenausfahrt auf der Fahrbahn stand und nach der eigenen Aussage des Zeugen Res "wild gestikulierte".
  • AG Hamburg-Harburg, 30.04.2014 - 648 C 422/13

    Erstattungsfähigkeit von Nutzungausfall nach Verkehrsunfall

    a)  Der Anspruch des Klägers auf eine Nutzungsentschädigung setzt eine "spürbare Gebrauchsbeeinträchtigung" voraus, was Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswillen seitens des Geschädigten voraussetzt (BGH in NJW 1986, 2037; Az. 27 U 79/00 OLG Hamm; Palandt. Rn. 22 vor § 249 BGB).
  • OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 88/01

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Anwaltskosten-Ersatz: kein Ersatz

    Der Anspruch des verstorbenen Vaters des Klägers auf eine Nutzungsentschädigung setzt eine "spürbare Gebrauchsbeeinträchtigung" voraus, was Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswillen seitens des Geschädigten voraussetzt (BGH in NJW 1986, 2037; 27 U 79/00 OLG Hamm; Palandt, Rn. 22 vor § 249 BGB).
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